E-Rechnung öffnen – kostenlos und ohne Upload

Ein Lieferant hat Ihnen eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Rechnung geschickt und Sie sehen nur Code? Ziehen Sie die Datei in das Feld unten: Sie sehen sie als normale Rechnung – Absender, Positionen, Beträge, IBAN – und ob die Summen aufgehen.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ohne Umsatzgrenze – auch Kleinbetriebe und Kleinunternehmer.

Ihre Rechnung bleibt auf Ihrem Gerät. Die Datei wird in Ihrem Browser gelesen und nicht hochgeladen — wir sehen weder Ihre Rechnung noch Ihre Bankdaten.
oder Datei hierher ziehen

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Ein Doppelklick zeigt nur Code, weil die Datei für Buchhaltungsprogramme gemacht ist, nicht fürs Auge. Ziehen Sie die Datei oben in das Feld, dann erscheint sie als lesbare Rechnung. Heben Sie die Originaldatei auf: aufbewahrt wird die E-Rechnung in ihrem Originalformat, nicht ein Ausdruck davon.

Und eine ZUGFeRD-Rechnung?

Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie ein gewöhnliches PDF, trägt aber die Rechnungsdaten zusätzlich als XML in sich. Laden Sie das PDF hier, liest das Werkzeug die eingebetteten Daten aus und zeigt sie an. Findet es keine, fragen Sie den Absender nach der XML-Datei.

Muss ich als Kleinbetrieb E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes inländische Unternehmen – ohne Umsatzgrenze und auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Nur beim Ausstellen gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser gelesen und nicht an einen Server geschickt. Wir sehen weder die Rechnung noch die Bankdaten darin.

Prüft das Werkzeug, ob die Rechnung gültig ist?

Nein. Es zeigt die Rechnung an und rechnet nach, ob die Positionen die Nettosumme und Netto plus Umsatzsteuer den Gesamtbetrag ergeben. Eine amtliche Prüfung der XRechnung-Regeln macht der Validator der KoSIT, zum Beispiel online unter erechnungsvalidator.service-bw.de.

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