Leistung 2026, Rechnung 2027: Muss das eine E-Rechnung sein?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes: ja, wenn Sie die Rechnung erst 2027 übermitteln. § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG erlaubt für Leistungen aus 2025 und 2026 eine Rechnung auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 übermittelt wird. Die zweite Übergangsr…
DeutschlandE-Rechnungspflicht
Stand 27. Oktober 2026 · Quelle: § 27 Abs. 38 UStG. Die Regeln zur E-Rechnung ändern sich in der EU laufend — prüfen Sie ein Datum vor einer Entscheidung an der aktuellen amtlichen Veröffentlichung.
Leistung 2026, Rechnung 2027: Muss das eine E-Rechnung sein?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes: ja, wenn Sie die Rechnung erst 2027 übermitteln. § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG erlaubt für Leistungen aus 2025 und 2026 eine Rechnung auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 übermittelt wird. Die zweite Übergangsregel (Nr. 2, für Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz) gilt nur für Leistungen, die 2027 ausgeführt werden – eine Leistung aus dem Dezember 2026 fällt nicht darunter. Der sichere Weg: Arbeiten aus 2026 noch vor dem Jahreswechsel abrechnen – oder die Rechnung gleich als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) schicken. Einzelfälle klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Stand: 27. Oktober 2026. Die Regelungen zur E-Rechnung ändern sich derzeit häufig — prüfen Sie das Datum vor einer Entscheidung gegen die aktuelle Veröffentlichung des BMF.
Gilt das auch für Kleinunternehmer?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnung ausstellen (§ 34a UStDV), und dasselbe gilt für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Papier bleibt erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers. Für sie spielt der Jahreswechsel keine Rolle.
Und Rechnungen an Privatkunden?
Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Eine Rechnung an einen Privatkunden fällt nicht darunter – 2027 und auch danach.
Was sollte ich jetzt tun?
Arbeiten aus dem Dezember 2026 möglichst noch im Dezember abrechnen. Geht das nicht, schicken Sie die Rechnung als E-Rechnung – dann stellt sich die Frage nicht. Und prüfen Sie, ob Sie selbst E-Rechnungen empfangen und lesen können: diese Pflicht gilt schon seit dem 1. Januar 2025.
Weitere Antworten
E-Rechnungspflicht für Klempner: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Elektriker: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Heizungsmonteur: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Maler: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Schreiner: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Dachdecker: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028
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