800.000-€-Grenze bei der E-Rechnung: Welcher Umsatz zählt?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG des Unternehmers, der die Rechnung ausstellt, im vorangegangenen Kalenderjahr – für 2027 also Ihr Gesamtumsatz 2026 (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG). Lag er bei höchstens 800.000 €, dürfen Sie für Leistungen, die 2027 ausgeführt werden, bis Ende 2027…

DeutschlandE-Rechnungspflicht
Stand 27. Oktober 2026 · Quelle: § 27 Abs. 38 UStG. Die Regeln zur E-Rechnung ändern sich in der EU laufend — prüfen Sie ein Datum vor einer Entscheidung an der aktuellen amtlichen Veröffentlichung.

800.000-€-Grenze bei der E-Rechnung: Welcher Umsatz zählt?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG des Unternehmers, der die Rechnung ausstellt, im vorangegangenen Kalenderjahr – für 2027 also Ihr Gesamtumsatz 2026 (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG). Lag er bei höchstens 800.000 €, dürfen Sie für Leistungen, die 2027 ausgeführt werden, bis Ende 2027 noch Papierrechnungen schicken oder – mit Zustimmung des Empfängers – PDF-Rechnungen. Lag er darüber, müssen Ihre Rechnungen an andere Unternehmen für 2027 ausgeführte Leistungen E-Rechnungen sein – mit einer Ausnahme unabhängig vom Umsatz: Rechnungen im EDI-Verfahren bleiben bis Ende 2027 zulässig (Nr. 3). Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht unabhängig vom Umsatz. Stand: 27. Oktober 2026. Die Regelungen zur E-Rechnung ändern sich derzeit häufig — prüfen Sie das Datum vor einer Entscheidung gegen die aktuelle Veröffentlichung des BMF.

Ist das der Umsatz aus meiner BWA?

Nicht unbedingt. Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG ist eine umsatzsteuerliche Größe: die steuerbaren Umsätze des Unternehmers, abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze. Er kann vom Umsatz in Ihrer BWA, Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder Ihrem Jahresabschluss abweichen. Liegen Sie in der Nähe der Grenze, lassen Sie die Zahl von Ihrem Steuerberater bestimmen.

Zählt das pro Betrieb oder pro Person?

Pro Unternehmer. Zum Unternehmen gehört die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit: Wer als Einzelunternehmer mehrere Betriebe führt, rechnet ihre Umsätze zusammen.

Was, wenn mein Umsatz 2027 über 800.000 € steigt?

Für 2027 zählt nur der Umsatz 2026. Wer 2026 unter der Grenze lag, darf 2027 weiter die Übergangsregel nutzen, auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr steigt. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen – ausgenommen sind u. a. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Weitere Antworten

E-Rechnungspflicht für Klempner: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Elektriker: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Heizungsmonteur: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Maler: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Schreiner: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028E-Rechnungspflicht für Dachdecker: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028

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