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E-Rechnungspflicht für Schreiner: Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 bzw. 2028

Was die E-Rechnungspflicht für einen selbstständigen Schreiner bedeutet — ab wann Sie E-Rechnungen empfangen und stellen müssen, welches Format gilt (XRechnung, ZUGFeRD) und was Sie jetzt tun sollten. Stand: 8 October 2026.

CarpenterGermanyE-invoicing mandate
Verified 8 October 2026 · Source: Bundesministerium der Finanzen (BMF). E-invoicing legislation is changing across the EU — check the current official guidance before acting on a date.

Muss ich als selbstständiger Schreiner E-Rechnungen stellen?

Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen STELLEN. Alle übrigen Betriebe folgen ab dem 1. Januar 2028. Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach §19 UStG (§34a UStDV) und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen strukturierte E-Rechnungen EMPFANGEN können — auch ein Ein-Mann-Handwerksbetrieb. Für den Empfang gibt es keine Umsatzgrenze und keine Übergangsfrist mehr. Zulässig sind XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Für B2B ist kein bestimmtes Netzwerk vorgeschrieben. E-Mail ist ein zulässiger Übertragungsweg — verpflichtend ist das strukturierte Format, nicht der Versandkanal. Stand: 8 October 2026. Die Regelungen zur E-Rechnung ändern sich derzeit häufig — prüfen Sie das Datum vor einer Entscheidung gegen die aktuelle Veröffentlichung des BMF.

Reicht eine PDF-Rechnung als E-Rechnung aus?

Nein. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist KEINE E-Rechnung im Sinne der Pflicht. Ein PDF ist ein Bild einer Rechnung; verlangt werden maschinenlesbare Daten, die das System des Empfängers ohne Abtippen weiterverarbeiten kann. Zulässig sind XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Vasco erzeugt diese Datei direkt aus der Rechnung, die Sie ohnehin geschrieben haben — Sie müssen sie nicht in einem zweiten Programm noch einmal erfassen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG?

Für den EMPFANG ja: die Empfangspflicht seit dem 1. Januar 2025 kennt keine Kleinunternehmer-Ausnahme. Vom AUSSTELLEN sind Kleinunternehmer nach §19 UStG dagegen dauerhaft befreit (§34a UStDV) — Papier- und PDF-Rechnungen bleiben für sie zulässig, E-Rechnungen dürfen sie freiwillig stellen. Wer aus der Kleinunternehmerregelung herausfällt, folgt den normalen Stufen: Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen STELLEN. Alle übrigen Betriebe folgen ab dem 1. Januar 2028. Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinunternehmer nach §19 UStG (§34a UStDV) und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Brauche ich dafür eine teure Buchhaltungssoftware?

Nein. Verlangt wird eine gültige Datei im richtigen Format samt Nachweis — nicht eine bestimmte Softwareklasse und kein ERP-System. Ein selbstständiger Schreiner kann die Pflicht mit einem Werkzeug erfüllen, das XRechnung oder ZUGFeRD korrekt erzeugt. Vasco ist für Ein-Personen- und Kleinbetriebe gebaut und erzeugt die Formate, die in sechs europäischen Märkten gefordert werden.

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